Die Dr. Barbara Schenk-Zitsch Stiftung unterstützt Projekte in sozialen Bereichen und gestaltet ihr Programm zum Teil selbständig. Darüber hinaus nimmt die Stiftung Förderanträge entgegen. Die nachfolgenden Richtlinien machen die einheitlichen inhaltlichen und formellen Kriterien transparent.
Förderungen
- Gefördert werden Projekte in Schriesheim und seinen Stadtteilen Altenbach und Ursenbach.
- Wir fördern ausschließlich Projekte außerhalb der kommunalen und staatlichen Pflichtaufgaben.
- Die zu fördernden Projekte sollen sich möglichst durch herausragendes bürgerschaftliches Engagement auszeichnen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.
- Die Geförderten sollen Gewähr bieten, dass das Projekt mit der „Anschubfinanzierung“ aus eigener Kraft zu verwirklichen ist.
Fördervoraussetzungen
- Zuwendungsempfänger müssen juristische Personen sein, die die Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nachweisen können.
- Die Mittel sollen zeitnah verwendet werden und sind projektbezogen und zeitlich begrenzt.
- Bevorzugt gefördert werden Anschubfinanzierungen und Pilotprojekte mit Modellcharakter, die noch nicht begonnen wurden. Der Antrag sollte Auskunft geben über die Anschlussfinanzierung.
- Der/die AntragstellerIn gewährt, dass er /sie in der Lage ist, das Projekt wie beantragt durchzuführen.
Antragsverfahren
- Anträge können ganzjährig formlos schriftlich eingereicht werden. Antragsformulare können auf der Homepage der Stiftung ausgedruckt werden.
- Es besteht weder ein Anspruch auf Begründungen von Anlehnungen, noch besteht ein Rechtsanspruch des/der AntragstellerIn auf Zuwendung. Auch bei Erfüllung der Förderrichtlinien besteht keine Leistungspflicht. Die Stiftung entscheidet nach pflichtgemäßem eigenen Ermessen und auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Mittel.
- Bewilligungsbescheide ergehen schriftlich.
Vergabegrundsätze
- Nach Eingang des Bewilligungsbescheids ist der Stiftung ein Plan für die Mittelabrufung vorzulegen und mit ihr abzustimmen. Fördermittel können in Ausnahmefällen auch im Voraus bereitgestellt werden.
- Für jede Mittelausschüttung ist umgehend eine separate Zuwendungsbescheinigung auszustellen.
- Eine sparsame und sachgerechte Verwendung der Spendengelder ist zu gewährleisten. Zugeführte Mittel, deren Verwendung nicht nachgewiesen werden kann, sind umgehend nach Ende des Förderzeitraumes an die Stiftung zurückzuerstatten.
- Förderungen sind zweckgebunden, Änderungen, die sich nach Einreichen des Antrages, ggf. auch im Verlauf des Projektes ergeben, sind mit der Stiftung abzustimmen.
- Der/ die FörderempfängerIn verpflichtet sich, die Stiftung in angemessenen Zeitabständen, die individuell vereinbart werden, über den Projektstand zu berichten. Nach Abschluss des Projektes ist ein Verwendungsnachweis vorzulegen, der sich aus finanziellem Nachweis und Sachbericht zusammensetzt.
- Die Stiftung kann Bewilligungen zurücknehmen, wenn diese innerhalb eines Jahres ab Datum des Zusageschreibens nicht wenigstens teilweise in Anspruch genommen wurden. Sollte ein entscheidender Fördergrund entfallen oder sich wesentliche Voraussetzungen ändern, behält sich die Stiftung vor, ihre Förderung einzustellen bzw. ausgezahlte Förderungen im Falle einer nicht dem Förderzweck entsprechenden Verwendung zurückzuverlangen.
- Bewilligungsempfänger sind für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, behördlicher Anordnungen, Sicherheits- und Unfallverhütungsmaßnahmen etc. verantwortlich. Die Stiftung ist für eventuelle Schäden, die aus der Durchführung eines Projektes entstanden sind, nicht verantwortlich.
- Das geförderte Projekt wird nach Ermessen von Stiftungsvorstand und Beirat (in der Regel nach Abschluss des Projektes) zeitnah in den Medien vorgestellt.
gezeichnet
Dr. Barbara Schenk-Zitsch Stiftung
Förderanträge werden ausschließlich schriftlich entgegengenommen.
Adresse:
Dr. Barbara Schenk-Zitsch Stiftung
Max-Planck-Straße 10
69198 Schriesheim
Bei Fragen wenden Sie ich bitte nur an folgende E-Mail Adresse:
info@dr-barbara-schenk-zitsch-stiftung.de
Weitere Informationen finden Sie unter: Informationen für Antragsteller